Mit dem EU Data Act tritt ein neues Regelwerk in Kraft, das die Spielregeln
für Cloud- und insbesondere SaaS-Anbieter grundlegend verändert.
Insbesondere die neuen Pflichten zu Datenportabilität, Interoperabilität und
Anbieterwechsel setzen etablierte Geschäftsmodelle unter Druck. Für
Datenschutzbeauftragte und Vertragsverantwortliche bedeutet das: Die
bisherige Vertrags- und Datenschutzpraxis muss umfassend überprüft werden.
Wer seine Alt-verträge, AGB und Auftragsverarbeitungsverträge jetzt nicht
anpasst, riskiert nicht nur Compliance-Lücken und Bußgelder, sondern auch
eine Kundenabwanderung durch Sonderkündigungen.