Geplante EU-„Chatkontrolle“ (CSA-Verordnung) –
Grundrechtsschutz vs. Kinderschutz
Die Europäische Union diskutiert derzeit einen kontroversen
Verordnungsvorschlag zur Verhinderung von Kindermissbrauch im Internet, im
öffentlichen Diskurs oft als „Chatkontrolle“ bezeichnet. Ziel des Vorschlags
ist es, besser gegen die Verbreitung von Kinderpornografie (CSAM) und gegen
sogenannte Grooming-Fälle (sexuelle Anbahnungsversuche gegen Kinder)
vorzugehen. Hierzu will die EU-Kommission Anbieter von Messenger- und
Kommunikationsdiensten verpflichten, sämtliche private Chats und Nachrichten
automatisiert zu scannen – bei Verdacht sollen die Inhalte dann an Behörden
gemeldet werden. Die Stoßrichtung lautet: mehr Kinderschutz durch proaktive
Überwachung Kritiker hingegen warnen, dies käme einer anlasslosen
Grundrechte wie das Recht auf effektivem Kinderschutz und Wahrung von
Grundrechten ringt Europa um einen gangbaren Weg.