Polen: 7.800 Euro Bußgeld wegen unzureichender
Risikobewertung
Die polnische Datenschutzaufsichtsbehörde führte bei einem Gesundheitszentrum eine Untersuchung durch. Anlass war der Diebstahl des Autos eines Arztes während eines Hausbesuchs, in dem sich Unterlagen von acht Patienten befanden. In diesen Unterlagen waren Namen, Geburtsdaten, Wohnadressen, ID-Nummern und Gesundheitsdaten enthalten. Das Gesundheitszentrum meldete 302den Vorfall zwar ordnungsgemäß an die Behörde. …