Broad Consent und Drittlandübermittlung
Internationale Forschungskooperationen werfen z. T. komplexe Rechtsfragen
auf: Ist in jedem Fall eine Einwilligung erforderlich? Unter welchen
Voraussetzungen kann sich ein Verantwortlicher auf eine „breite“
Einwilligung berufen? Wie weit reicht der Broad Consent? Und welche
Alternativen gibt es bei der Datenübermittlung aus dem EWR? Antworten auf
diese Fragen geben aktuelle Anwendungshinweise der Konferenz der
unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zu den
Anforderungen an Datenübermittlungen an Drittländer im Rahmen der
wissenschaftlichen Forschung zu medizinischen Zwecken.