HBDI: „Microsoft 365 kann datenschutzkonform genutzt werden“
– aber was ist dafür erforderlich?
Die aufsichtsbehördlichen Einschätzungen hinsichtlich Microsoft 365 (M365)
verändern sich langsam, aber stetig. Die Konferenz der unabhängigen
Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hatte 2020 in einer
umstrittenen Entscheidung Office 365 noch faktisch abgelehnt und diese
Position dann 2022 abgeschwächt. Die niedersächsische Aufsichtsbehörde (LfD
Nds) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben den Einsatz von
Microsoft 365 zuletzt für akzeptabel gehalten. Nun geht der hessische
Datenschutzbeauftragte noch weiter. Er schreibt den Verantwortlichen aber
auch eine Reihe von Aufgaben und Hinweisen ins Pflichtenheft.