Der Schutz von Abgeordneten im äußerungsrechtlichen Streit –
Braucht die Indemnität ein Update?
Demokratie bedeutet lebhafte Kommunikation – im Bundestag und den Landtagen
bis hin zu Stadt- und Gemeinderäten. Wenn Abgeordnete sich äußern, kann dies
nicht nur zu politischen Diskussionen, sondern auch rechtlichen
Auseinandersetzungen führen. Im Zivilprozess über Äußerungen außerhalb des
Parlaments schützt sie die verfassungsrechtlich garantierte Indemnität dabei
meistens nicht. Aufgrund des Wandels der Mediennutzung von Abgeordneten und
Wählerschaft erscheint eine Diskussion über einen erweiterten
Anwendungsbereich der Indemnität sinnvoll.