Der Einsatz personenbezogener Daten als Trainingsdaten für
Künstliche Intelligenz
Digitale Innovationen im Bereich der Individualmobilität müssen sich in die
bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen der DSGVO einfügen. Im
Hinblick auf eine Sekundärnutzung erhobener personenbezogener Daten für die
Entwicklung neuer Datenbestände im Rahmen von Big Data oder zum Training von
Künstlicher Intelligenz stellen sich dabei erhebliche Fragen für die
Zweckmäßigkeit der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Dabei steht die DSGVO
jedoch nicht isoliert als regulatorisches Korsett, sondern wird auch
flankiert durch die Durchsetzungs- und Schutzinstrumente des
Wettbewerbsrechts.