Untersagte
Verdachtsberichterstattung verletzt Meinungs- und Pressefreiheit
Die zivilgerichtliche Verurteilung der Beschwerdeführerin zur Unterlassung der angegriffenen Wort- und Bildberichterstattung greift in den Schutzbereich der Meinungs- und Pressefreiheit ein. Soweit es die Wortberichterstattung betrifft, bewegt sich zwar noch die durch das OLG vorgenommene Sinnermittlung im fachgerichtlichen Wertungsrahmen. Allerdings werden in der angegriffenen Entscheidung die der Beschwerdeführerin obliegenden Sorgfaltsanforderungen in einer Art.…