Unwirksame AGB-Klausel
zur SIM-Kartensperre unter Kennwortangabe
Eine Klausel in AGB eines Telekommunikationsunternehmens, nach der seine Mobilfunkkunden die missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM unter zwingender Angabe eines persönlichen Kennworts zwecks Sperrung der SIM mitzuteilen haben, ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam. (Leitsatz des Gerichts)