Google-Snippet verletzt
keine Unternehmenspersönlichkeitsrechte
Ein kurzer Vorschautext, der lediglich auf den Inhalt eines verlinkten Beitrags hinweist und keine in sich geschlossene Tatsachenbehauptung enthält, verletzt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht nicht. (Leitsatz der Redaktion)