Verweigerung einer
presserechtlichen Auskunft als Verwaltungsakt
Die Verweigerung der behördlichen Erteilung einer Auskunft ist als Verwaltungsakt zu qualifizieren. In der Hauptsache ist daher Versagungsgegenklage zu erheben mit dem Ziel, die Behörde unter Aufhebung ihrer ablehnenden Entscheidung verpflichten zu lassen, die begehrte Auskunft zu erteilen. (Leitsatz der Redaktion)