Österreichische Datenschutzbehörde bestätigt Rechtmäßigkeit
von Banken-Warnlisten
Mit Entscheidung vom 5. Dezember 2025 (2025-0.874.918) hat die österreichische Datenschutzbehörde festgestellt, dass Banken Daten zum Zweck des Gläubigerschutzes auch im Rahmen sog. Warnlisten verarbeiten dürfen. Hintergrund der Entscheidung war ein Löschersuchen, in dem die betroffene Person die Entfernung ihrer Daten von einer solchen Liste beantragt hatte. Die Behörde vertritt die Auffassung, …