Mit dem Vorschlag eines „Digital Omnibus“ hat die Europäi-sche Kommission am
19. November 2025 das bislang umfas-sendste Reformpaket zum unionalen
Digitalrecht seit Inkrafttreten der DSGVO vorgelegt. Kern des Pakets sind
zwei Verordnungsentwürfe: Eine allgemeine „Digital Omnibus“-Verordnung, die
u. a. DSGVO, ePrivacy Richtlinie, NIS2 Richtlinie und Data Act ändern soll,
sowie ein „Digital Omnibus on AI“, der gezielt die KI-Verordnung
nachjus-tiert. In der rechtspoli-tischen Diskussion steht jedoch die Frage
im Mittelpunkt, ob unter dem Etikett „technischer Anpas-sungen“ ein
substanti-eller Umbau der DSG-VO stattfindet, der den ursprünglichen
Normzweck und das Schutzniveau graduell verschiebt.