Datenschutzkonforme Durchführung von Penetrationstests und
Grenzen der Betriebsratsbeteiligung
IT-Sicherheit ist das Gebot der Stunde. Allein im Jahr 2024 ist durch
Cybercrime nach der Studie Wirtschaftsschutz des BITKOM e. V. ein Schaden
von 178,6 Mrd. Euro entstanden. Um Angriffen auf die IT-Infrastruktur eines
Unternehmens präventiv entgegenzuwirken, sollten Penetrationstests
(Pentests) ein essenzieller Baustein in der IT-Sicherheitsarchitektur eines
jeden Unternehmens sein. Nicht selten sind die Tests sogar gesetzlich
vorgeschrieben. Bei dieser IT-Sicherheitsmaßnahme gibt es jedoch einige
datenschutzrechtliche Stolpersteine zu beachten. Zudem stellt sich die
Frage, wie weitreichend das Unterrichtungs- und Mitbestimmungsrecht des
Betriebsrats ist. Die Antwort hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit das
jeweilige Unternehmen zur Durchführung von Pentests verpflichtet ist.