Die Transkription von Videokonferenzen zählt heute zu den verbreitetsten
praktischen Anwendungsfeldern von KI‑Technologien in Unternehmen.
Softwarelösungen erstellen nahezu in Echtzeit Mitschriften, strukturieren
Inhalte, identifizieren Sprecherwechsel und ermöglichen eine bis vor wenigen
Jahren unvorstellbare Effizienz in der Dokumentation. Für Unternehmen
bedeutet dies erhebliche Vorteile, jedoch ergeben sich daraus auch
datenschutz- sowie auch strafrechtliche Fragestellungen. Dieser Beitrag
beleuchtet, wie eine KI-gestützte Transkription datenschutzrechtlich
zulässig ausgestaltet werden kann, inwieweit die Interessenabwägung nach
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO tragfähig ist und welche Rolle das für die
strafrechtliche Befugnis spielt.