Berechtigtes Interesse an der Überwachung von
Beschäftigten
Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hat das von der Aufsichtsbehörde gegen Amazon verhängte Bußgeld von 32 Mio. Euro auf 15 Mio. Euro reduziert. Das Gericht stellte fest, dass Amazon teilweise ein berechtigtes Interesse an der leistungsbezogenen Überwachung seiner Beschäftigten hatte. Die Erfassung der Verpackungszeiten via Handscanner, der Leerlaufzeiten sowie von Verzögerungen diene nach Auffassung des Gerichts dem berechtigten Interesse Amazons, …