Böse Überraschung? Rechtliche Folgen von
Pflichtinformationen
Unternehmen können gesetzlich verpflichtet sein, verschiedenste Informationen
bereitzustellen. Informationspflichten ergeben sich insbesondere aus der
DSGVO, dem Data Act und der KI-Verordnung. Die danach bereitzustellenden
Informationen dienen aber nicht nur der Erfüllung der jeweiligen
Informationspflichten, sondern können daneben auch die vertraglich
geschuldete Leistung beschreiben und für Unternehmen dadurch nachteilige
vertragsrechtliche Folgen haben. Unternehmen sollten daher im Rahmen ihrer
rechtlichen Möglichkeiten alles in die Wege leiten, um solchen bösen
Überraschungen vorzubeugen.