BayLfD: Zur Meldepflichtigkeit nach Art. 33 DSGVO im Fall
von Hackerangriffen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD), der die behördliche Aufsicht über öffentliche Stellen in Bayern führt, hat sich in der „Aktuellen Kurz-Information 58“ zur Frage der Meldepflichtigkeit nach Art. 33 DSGVO im Zusammenhang mit Hackerangriffen geäußert. Der BayLfD benennt verschiedene Szenarien, in denen eine Meldung nach Art. 33 DSGVO in Betracht kommen kann. …