Cybersicherheit ist ein zentraler Baustein für den Schutz sensibler Daten und
kritischer Infrastrukturen. In der Luftfahrt gilt dies besonders, da hier
digitale Systeme unmittelbar für die physische Sicherheit von Passagieren
und Flugverkehr verantwortlich sind. Der Beitrag vergleicht die
Konformitätsbewertung nach dem Cyber Resilience Act (CRA) mit der
Musterzulassung luftfahrttechnischer Produkte gemäß der
EASA-Grundverordnung. Beide Regelwerke verfolgen das Ziel, ein hohes
Cybersicherheitsniveau zu gewährleisten, unterscheiden sich jedoch in
Systematik, Regelungsdichte und Anwendungsbereich. Während der CRA als
horizontale Regelung auf digitale Produkte im Binnenmarkt zielt, setzt das
Luftfahrtrecht sektorspezifische, sicherheitsorientierte Maßstäbe.