Wird über einen Social-Media-Account eine KI-generierte unwahre Tatsachenbehauptung verbreitet, die geeignet ist, das Ansehen eines Betroffenen zu beeinträchtigen, so haftet der Accountbetreiber äußerungsrechtlich für diese Inhalte, wenn er sie sich durch die Präsentation auf seinem Account zu eigen gemacht hat. Dies gilt auch dann, wenn die Äußerungen von einer KI automatisiert erstellt wurden und von Nutzern als faktenbasierte Aussagen verstanden werden. …