Mitbestimmung bei Nutzungseinschränkung einer Kantine
Leitsatz:
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn die bisher übliche Nutzung einer Kantine dadurch eingeschränkt werden soll, daß künftig Jubiläumsfeiern von Arbeitnehmern des Betriebes in der Kantine nicht mehr stattfinden dürfen.