Gemeinsam gegen Finanzkriminalität: Neue Möglichkeiten durch
Partnerschaften für den Informationsaustausch (Art. 75
EU-Geldwäsche-Verordnung)
Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nimmt der Staat
auch zahlreiche Akteure der Privatwirtschaft in die Pflicht. Dabei hat sich
schon seit Langem die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein Austausch von
geldwäscherelevanten Informationen zwischen den einzelnen Akteuren die
Effizienz und Effektivität in diesem Bereich deutlich steigern würde. In der
Praxis findet ein solcher Austausch hingegen bislang meist nur in
rudimentärem Umfang statt. Ab 2027 schafft die EU-Geldwäsche-Verordnung
(AML-VO) erstmals einen konkreten Rahmen für den strukturierten und
fortlaufenden Informationsaustausch zwischen den Verpflichteten der
Privatwirtschaft sowie den relevanten Behörden. Der Beitrag gibt einen
Überblick über die bestehenden Möglichkeiten und Ansätze des
geldwäschebezogenen Informationsaustauschs und beleuchtet die sich zukünftig
unter der AML-VO ergebenden Vorgaben und Potenziale, wobei auch die
datenschutzrechtlichen Aspekte einer Beteiligung in den Blick genommen
werden. Der Fokus liegt hierbei auf der Perspektive der verpflichteten
Wirtschaftsakteure.