Datenaltruistische Organisationen
Datenaltruistische Organisationen versprechen das Teilen von personenbezogenen
wie nicht-personenbezogenen Daten für „Ziele von allgemeinem Interesse“ zu
erleichtern. Die hierfür zu knüpfenden Rechtsbeziehungen zwischen freiwilligen
Datenbereitstellern, der datenaltruistischen Organisation und den Datennutzern
werden vom DGA vor allem auf daten(schutz)rechtlicher Ebene ausgestaltet. Kaum
Beachtung findet hingegen die privatrechtliche Seite der Rechtsbeziehungen.
„Kontraktualisierung“ wird im Falle des Datenaltruismus jedoch nicht nur vom
DGA, sondern auch von der DSGVO teils stillschweigend vorausgesetzt. Auf
rechtsökonomischer Ebene bedingt dies sowie das rechtliche Umfeld im Allgemeinen
Konsequenzen für datenaltruistische Organisationen.