Veröffentlichte Vorleistungspreise für geförderte Netze:
Rechtsgrundlage und Rechtsschutz
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und die
Bundesnetzagentur haben im Dezember 2024 Preise für Vorleistungen in
Förderprojekten veröffentlicht. Diese Preise sollen auch in
Streitbeilegungsverfahren verbindlich entschieden werden, sofern kein
anderer Vergleichsmaßstab (Benchmark) verfügbar ist oder regulierte Entgelte
herangezogen werden dürfen. Diese Praxis wirft die Fragen erstens nach einer
Rechtsgrundlage für dieses Handeln und zweitens nach
Rechtsschutzmöglichkeiten auf.