Netzanschluss unter Redispatchvorbehalt?
In einem unlängst bekanntgewordenen Referentenentwurf zur Änderung des EnWG
und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWG-RefE) wird eine Änderung
der Regelungen zum Netzanschluss vorgeschlagen. Hierdurch soll u. a.
Verteilernetzbetreibern ermöglicht werden, Netzgebiete als
kapazitätslimitiert auszuweisen und in diesen Gebieten Erzeugungsanlagen nur
bei Verzicht auf den finanziellen Ausgleich nach § 13a Abs. 2 EnWG
anzuschließen. Der Beitrag bewertet einen solchen Redispatchvorbehalt aus
unionsrechtlicher Sicht.