Netzwirtschaftsrechtliche Aspekte des Referentenentwurfs zum
TKG-Änderungsgesetz 2026
Am 2. März 2026 hat das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur
Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen
Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026)“
vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll das TKG zum einen an die
Gigabit-Infrastrukturverordnung (EU) 2024/1309 angepasst werden, die seit
dem 12. November 2025 in weiten Teilen unmittelbar anwendbar ist. Zum
anderen sollen darüber hinausgehende Änderungen vorgenommen werden, die vor
allem den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze weiter beschleunigen
sollen. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die aus
netzwirtschaftsrechtlicher Sicht besonders bedeutsamen
Regelungsvorschläge.