Eine Geschenkbox für Apothekenmitarbeiter, die neben Waren aus dem üblichen Sortiment einer Apotheke auch ein apothekenpflichtiges Schmerzmittel enthält, stellt eine nach § 7 HWG unzulässige Zuwendung dar. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Düsseldorf, WRP 2020, 930-937 (Urteil vom 03.04.2020, 38 O 212/19)