Mehrere BHKW, die in unmittelbarer räumlicher Nähe errichtet und gemeinsam von einem oder mehreren Fermentern gespeist werden, sind als eine Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 anzusehen.
OLG Brandenburg, ZNER 2012, 490-492 (Urteil vom 17.07.2012, 6 U 50/11)