OLG Nürnberg
Die auf dem vorderen Flaschenetikett einer Weinflasche blickfangmäßig herausgestellte Werbeangabe „FOOT PRINT REDUZIERT DEINEN CO2 FUSSABDRUCK“ ist mangels ausreichender aufklärender Hinweise irreführend, wenn nicht auch der in der Flasche enthaltene Wein in irgendeiner Weise zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks beiträgt.
OLG Nürnberg, WRP 2024, 256-258 (Sonstiges vom 15.11.2023, 3 U 1722/23)