Das Landgericht Ingolstadt entschied mit Urteil vom 29. Juli 2022 (Az. 83 O 1394/21), dass ein Mitarbeiter der Konzernmutter eines bekannten Automobilherstellers keinen Anspruch darauf hat, dass der Automobilhersteller ihm gegenüber die Verwendung gendersensibler Sprache unterlässt. Ein Unterlassungsanspruch ergebe sich weder aus § 21 Abs. 1 AGG noch aus §§ 823 Abs. 1, …
Die Kündigung von Arbeitnehmer:innen mit Schwerbehinderungen steht immer wieder im Fokus von Rechtsprechung und Literatur: Das Regelungsgefüge ist komplex und in der Praxis fehleranfällig. Das Bundesarbeitsgericht ist in einer neuen Entscheidung (Urteil vom 2. Juni 2022 – 8 AZR 191/21) auf mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen die Schutzvorschriften zugunsten von Menschen mit Behinderungen eingegangen.…