Bei der Bestimmung der Nennleistung einer nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG begünstigten Stromerzeugungsanlage ist auf die Generatorenleistung abzustellen; der Eigenverbrauch in Nebenanlagen oder Hilfsanlagen ist nicht abzuziehen.
BFH, ZNER 2011, 561-563 (Urteil vom 07.06.2011, VII R 55/09)