Aussagen zu angeblichen Gesundheitsgefahren durch Stadttauben sind irreführend, wenn die Gefahren entweder nicht existieren oder in stark übertriebener Form dargestellt werden. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
OLG Oldenburg, WRP 2019, 1078-1079 (Urteil vom 26.04.2019, 6 U 59/18)