Eine Preisanpassungsklausel in einem Wärmelieferungsvertrag genügt dem Grundsatz der Kostenorientierung im Sinne von § 24 Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV (a.F.), wenn sie als Bezugsgröße den bei der Wärmeerzeugung ausschließlich eingesetzten Brennstoff (hier: Erdgas) als Hauptindikator (hier mit 75 %) wählt.
Brandenburgisches OLG, ZNER 2015, 144-145 (Urteil vom 04.09.2014, 12 U 53/13)