Der in einer Gemeinschaftswerbung einer Spielhalle mit einem Café abgebildete Gutschein, der nicht erkennen lässt, dass er lediglich als Verzehrgutschein im Café eingelöst wird, verstößt gegen das spielstättenrechtliche Zuwendungsverbot. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Wuppertal, WRP 2013, 834 (Urteil vom 29.01.2013, 11 O 86/12)