LG Hannover
Die Antragsgegnerin hat ihre Verpflichtung zur Begründung der Sperrung des Händlerkontos durch die nur pauschale Angabe, es seien Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen seitens der Antragstellerin erfolgt, nicht erfüllt. Die Antragstellerin hat daher einen Anspruch auf Rückgängigmachung der Deaktivierung ihres Verkäuferkontos sowie auf Untersagung der Entsorgung der in den Logistikzentren der Antragsgegnerin gelagerten Waren. …
LG Hannover, K&R 2021, 681-682 (Beschluss vom 22.07.2021, 25 O 221/21)