LG Koblenz
AGB-Klauseln, nach denen Kundenbewertungen nur in gegenseitigem Einvernehmen abgegeben werden bzw. Bewertungen auf erstes Anfordern von dem Kunden entfernt 692werden müssen, sind unwirksam, weil sie das verfassungsrechtlich durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützte Recht der Kunden zur Abgabe von Bewertungen einschränken. Die Werbung mit auf diese Weise beeinflussten Kundenbewertungen ist irreführend, …
LG Koblenz, WRP 2021, 691-693 (Urteil vom 26.01.2021, 3 HK O 19/20)