VG Braunschweig
Trotz eines Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisbindung verletzt die Aufsichtsbehörde im vorliegenden Einzelfall mit der Untersagung der weiteren Ausgabe von Apotheken-Talern den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil es sich bei dem Taler im Wert von 0,50 EUR, den der Kläger pro Rezept ausgibt, um eine nach den Wertungen des Heilmittelwerberechts zulässige Gewährung von „geringwertigen Kleinigkeiten“ handelt, …
VG Braunschweig, WRP 2013, 127 (Urteil vom 23.05.2012, 5 A 34/11)