Eine einstweilige Verfügung auf Duldung der Sperrung der Stromversorgung in den Räumen des Kunden setzt nicht voraus, dass das Versorgungsunternehmen wirtschaftlich dringend auf die Unterbrechung der Stromversorgung angewiesen ist.
OLG Karlsruhe, ZNER 2016, 411 (Beschluss vom 18.05.2016, 14 U 172/15)