Mit der Ankündigung einer kostenlosen Implantat-Sprechstunde durch einen Zahnarzt verbindet der Werbeadressat nicht nur eine reine Informationsveranstaltung, sondern eine individuelle Beratung. Sie verstößt daher gegen § 7 HWG, weil derartige ärztliche Beratungen nur gegen Entgelt zu erwarten sind.
LG Braunschweig, WRP 2021, 821-824 (Urteil vom 25.03.2021, 22 O 582/20)