OLG Koblenz
Die Beklagte hat sich anlässlich der Werbeaktion am 24. 2. 2014 für den Verkauf in ihrem Online-Shop mit dem beworbenen Staubsauger nicht ausreichend bevorratet, da das Gerät bereits kurze Zeit nach Beginn des Verkaufszeitraums im Internet nicht mehr erhältlich war. Die Beklagte hat in ihrem Online-Shop nicht darauf hingewiesen, dass der ihr zur Verfügung stehende Vorrat zur Befriedigung der Nachfrage innerhalb eines angemessenen Zeitraumes voraussichtlich nicht genügen wird. …
OLG Koblenz, K&R 2016, 133-134 (Urteil vom 02.12.2015, 9 U 296/15)