LG Nürnberg-Fürth
Ein durch eine Unterlassungsklärung geschlossener Unterlassungsvertrag kann nur dann vom Unterlassungsschuldner gekündigt werden, wenn ein Festhalten an dem Vertrag für den Schuldner unzumutbar ist. Liegen Unklarheiten nicht vor und hat sich die Rechtslage nicht verändert, kann eine Kündigung nicht wirksam erfolgen. Allein die Tatsache, dass der Unterlassungsvertrag schon 10 Jahre besteht, …
LG Nürnberg-Fürth, WRPL 2018, Heft 12, Online, - (Urteil vom 13.09.2018, 19 O 266/18)