KG Berlin
Das Registergericht kann die Eintragung eines GmbH-Geschäftsführers auch dann im Handelsregister löschen, wenn sie sich erst aufgrund einer nach seiner Bestellung erfolgten Verurteilung als unrichtig erweist. Dabei steht ein Strafbefehl nach § 407 Abs. 1 StPO einer Verurteilung i. S. d. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG gleich.
KG Berlin, BB 2019, 84 (Beschluss vom 17.07.2018, 22 W 34/18)