Ein Tankstellenbetreiber, der unter Verstoß gegen § 9 Abs. 1 JuSchG an Minderjährige Alkohol verkauft, handelt einer gesetzlichen Vorschrift zuwider, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Dies begründet einen Unterlassungsanspruch nach dem UWG.
OLG Brandenburg, WRP 2013, 105-107 (Beschluss vom 16.05.2011, 6 U 58/10)