Die Dauerbaustelle Insolvenzrecht steht niemals still: Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Sta-RUG, mit dem der EU-Restrukturierungsrahmen ins nationale Recht transformiert wurde. Ein Verfahren, das den Werkzeugkasten für Sanierung und Restrukturierung mit neuen Instrumenten versieht und die Voraussetzungen dafür schafft, Unternehmenskrisen bereits im Anfangsstadium zu bewältigen.