OLG Braunschweig
Der auf einem in China hergestellten Werkzeug angebrachte Hinweis „k.® Germany GmbH“ stellt keine irreführende geografische Herkunftsangabe dar. Zum einen liegt keine Verwendung als Unternehmenskennzeichen vor, zum anderen bezieht der Verkehr diese Angabe als Hinweis auf den Sitz des Unternehmens und nicht auf den Ort der Herstellung. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
OLG Braunschweig, WRP 2019, 228-233 (Urteil vom 20.11.2018, 2 U 22/18)