OLG Frankfurt a. M.
Hat ein ausschließlich für den eigenen Konzern tätiges Forschungs- und Entwicklungsunternehmen eine Diensterfindung seines Arbeitnehmers unbeschränkt in Anspruch genommen, entspricht der für die Ermittlung der angemessenen Arbeitnehmererfindervergütung maßgebliche Erfindungswert nicht dem – anhand der kalkulierten Entwicklungskosten zuzüglich eines Aufschlags (“Mark up”) – konzerninternen Abgabepreis für die Übertragung der Erfindung auf ein anderes Konzernunternehmen. …
OLG Frankfurt a. M., WRPL 2018, Heft 3, Online, - (Urteil vom 07.12.2017, 6 U 204/16)