OLG Stuttgart
Eine Werbung mit Testergebnissen eines Nassrasierer-Tests auf den Produktverpackungen eines Nassrasierer-Herstellers u. a. unter Wiedergabe des Logos der testdurchführenden Stiftung Warentest, der Angabe der Platzierung (Testsieger bzw. zweiter bis fünfter Platz), der Gesamtnote und der Fundstelle ist nicht unlauter i. S. v. § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, wenn der Testveranstalter die Untersuchung neutral 879und sachkundig vorgenommen hat und sie objektiv ist, …
OLG Stuttgart, WRP 2018, 878-888 (Urteil vom 05.04.2018, 2 U 99/17)