Bestimmt eine Schiedsklausel als maßgebliche Verfahrensordnung die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V., so besteht ein Schiedsgericht für die jeweilige Streitsache erst mit der Konstituierung.
BayObLG, BB 2022, 2513-2516 (Beschluss vom 10.10.2022, 101 SchH 46/22)