LG Aschaffenburg
Verpflichtet sich ein Karosseriebauunternehmen in einer Unterlassungserklärung zu einer Werbung, in der es heißt: „Unfallhilfe (…). Wir erledigen alles. Zuerst nehmen wir den Schaden auf (…). Die weitere Schadensabwicklung übernehmen wir gerne für Sie. (…) und erledigen alle erforderlichen Formalitäten mit den Versicherungen.“, zur Unterlassung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen, …
LG Aschaffenburg, WRP 2017, 491-493 (Urteil vom 10.01.2017, 2 HK O 16/16)