Nach Auffassung der Kammer ist der Verkäufer gesetzlich verpflichtet, aktiv nach dem Bestehen von (Hersteller-)Garantien für die angebotene Ware zu forschen, um seine Kunden sodann näher über diese Garantien informieren zu können. (Leitsatz der Redaktion)
LG Bochum, K&R 2020, 318-322 (Urteil vom 27.11.2019, 15 O 122/19)